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12. März 2010 

Verein Deutsche Sprache e.V.

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Memorandum: Warum Deutsch als Landessprache in das Grundgesetz gehört

Moderne Gesellschaften sind mehr denn je auf Verständigung und Informationsaustausch angewiesen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine verbindliche Landessprache. Im Geltungsbereich des Grundgesetzes ist das die deutsche Sprache. Sie ist das Bindeglied, das alle Bereiche unserer Gesellschaft regelt und ein geordnetes Zusammenleben möglich macht.

Genau in dieser umfassenden Funktion ist die deutsche Sprache bedroht. Dies belegen folgende Fakten:

  • In Behörden- und Verwaltungstexten finden immer mehr Begriffe Eingang, die von einem großen Teil der Bürgerschaft nicht verstanden werden (Gender Mainstreaming, Brain Up, Flat Tax, Benchmark, Job-sharing, Assessmentcenter).
  • In Forschung und Lehre wird Deutsch immer stärker durch Englisch verdrängt.
  • In Wissenschaft und Technik wird selbst dann auf Englisch (ohne deutsche Zusammenfassung) veröffentlicht, wenn keine internationale Leserschaft angesprochen wird.
  • Wirtschaft, Handel und Finanzen entwickeln in englischer Sprache bezeichnete Produkte und Verfahren, legen sich immer öfter auf englische Vertragstexte fest (z. B. Leasing, Patentrecht) und stellen die interne Kommunikation auf Englisch um.
  • Neue Kulturtechniken, neue Berufsfelder, Kunst und Kultur bekommen fast durchweg englische Bezeichnungen (e-learning, Screening, Infotainment, Coaching), sogar dann, wenn sie aus dem deutschsprachigen Raum stammen.
  • Bei Werbung, Medien und Information in der Öffentlichkeit ist eine fortschreitende Verdrängung der deutschen Sprache durch Englisch zu beobachten (z. B. Bahn- und Luftverkehr, Post und Telekom, Messen).
  • In zwischenstaatlichen Beziehungen (EU, internationale Organisationen und Gremien) und in der Selbstdarstellung im Ausland wird freiwillig auf die deutsche Sprache verzichtet (z. B. im Sport).
  • Frühenglisch in Kindergärten, Vor- und Grundschulen, englischsprachiger Fachunterricht in wei-terführenden Schulen, in beruflicher Aus- und Fortbildung wird zu Lasten von Deutsch gefördert.

Durch diesen Bedeutungsverlust verliert die deutsche Sprache ihre Bindungs- und Integrationskraft. Die Folgen sind Probleme und Konflikte innerhalb des Gemeinwesens, zum Beispiel:

  • Wegen mangelnder Sprachkenntnisse entwickelt sich eine Zweiklassen-Gesellschaft: einem Teil der Bevölkerung, der keine Fremdsprache gelernt hat (sozial Benachteiligte, ältere Menschen, Zuwanderer) ist eine Verständigung nicht mehr in allen Fällen möglich.
  • Fachwortschätze werden nicht weiterentwickelt. Wissenschaft und Forschung können deshalb der breiten Öffentlichkeit nicht mehr nahegebracht werden; es entwickeln sich englischsprachige Berufsgruppen und Wissenschafts"kasten".
  • Deutsche Firmen haben wirtschaftliche Nachteile und Mehrkosten (z. B. durch Übersetzung bei EU-weiten Ausschreibungen und dadurch bedingtem Zeitverlust und Vermittlungsproblemen).
  • Deutsch verliert im Ausland bei der Fremdsprachenauswahl zunehmend an Bedeutung.
  • Psychologische Folgen sind Verunsicherung in Ausdruck/Aussprache und ein gestörtes Ver-hältnis zur eigenen Sprache und Kultur

Die Landessprache bietet die geistige Lebensgrundlage, um Kultur und Werte der Gesellschaft zu verstehen und weiterzuentwickeln, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern und Bürgerinnen oder in Bereichen, die mit Steuergeldern finanziert werden, muss deshalb die Verwendung der deutschen Sprache verbindlich festgeschrieben werden. Nachgelagerte Gesetze reichen nicht aus. Die deutsche Sprache kann mit vollem Recht Verfassungsrang beanspruchen. Ein ergänzender Artikel 22a mit dem Text "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" würde den Gebrauch der Sprache im öffentlichen Bereich regeln.

Eva-Maria Kieselbach, AG "Deutsche Sprache ins Grundgesetz"
Stand: 10. August 2007


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letzte Änderung: 26.05.2009

Dateiadresse: http:// vds-ev.de/verein/aktionen/Deutsch_GG/index.php