Angestellte wehrt sich mit VDS gegen Abmahnungen und Kündigung
Eine Angestellte des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat jetzt auch im zweiten Anlauf gute Chancen gegen ihren Arbeitgeber. Das BSH hatte sie zunächst abgemahnt und ihr dann gekündigt, weil sie ein Dokument gemäß den Regeln des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit verfassen wollte, die Disziplinarvorgesetzten verlangten jedoch Gender- und Paarformen – welche genau, teilten sie ihr aber trotz Nachfragen nicht mit. „Ich freue mich über die Entscheidung. Näheres zur persönlichen Bedeutung und eine Spekulation über die Zukunft sind allerdings erst möglich, wenn jeweils das Urteil in vollständig abgefasster Form vorliegt und es rechtskräftig geworden ist“, so die Klägerin. Bereits im vergangenen Sommer scheiterte das BSH im Verfahren um ihre Kündigung, jetzt wurde dieses Urteil bestätigt.
„Die Entscheidung gegen Gendersprache ist ein Urteil für gesunden Menschenverstand“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS), der die Kündigungsschutzklage finanziell unterstützt hat, „damit sollte das BSH ein für alle Mal verstanden haben, dass eine falsche Sprache in der Verwaltung nichts zu suchen hat. Statt dem Steuerzahler, der jetzt am Ende dafür aufkommen muss, weiter auf der Tasche zu liegen, sollte es einen Schlussstrich ziehen und wieder zur Normsprache, wie sie auch der Rechtschreibrat vorgibt, zurückkehren.“
Eine Revision ist nicht möglich, lediglich eine Beschwerde.
Arbeitsgericht Hamburg
Aktenzeichen 4 Ca 53/25 sowie 4 Ca 62/25 (1. Instanz)
Aktenzeichen 1 SLa 18/25 sowie 1 SLa 19/25 (2. Instanz)
