Satzung

Satzung

§ 1 Sitz und Name des Vereins
Der Verein heißt „Verein Deutsche Sprache e. V.“ Er hat seinen Sitz in Dortmund und ist unter der Nummer 4996 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dortmund eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt das Ziel, die deutsche Sprache als eigenständige Kultursprache zu erhalten und zu fördern. Er widersetzt sich insbesondere der fortschreitenden Anglisierung des Deutschen und der Verdrängung der deutschen Sprache aus immer mehr Bereichen des modernen Lebens. Er will bewirken, dass Deutsch als vollwertige Wissenschaftssprache erhalten bleibt und als Arbeitssprache in internationalen Organisationen den ihm gebührenden Rang erhält.

§ 3 Verwirklichung des Satzungszwecks
Das Ziel des Vereins wird u.a. durch folgende Maßnahmen angestrebt: Vortragsveranstaltungen, Anzeigen und Artikel in der Presse, Erarbeitung von Übersetzungshilfen, Wahl des „Sprachpanschers des Jahres“, Aufrufe an die Medien, an Firmen, Parteien und Personen des öffentlichen Lebens, sich in der Werbung und in sonstigen Verlautbarungen auf die Ausdruckskraft der deutschen Sprache zu besinnen.

§ 4 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Seine Mittel sind nur entsprechend dieser Satzung zu verwenden. Insbesondere dürfen keine Personen durch satzungsfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 5 Mitglieder
Mitglieder können natürliche und juristische Personen aller Länder werden, denen die Pflege der deutschen Sprache am Herzen liegt. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintrag in die Datenbank des Vereins. Sie kann vom Vorstand ohne Angabe von Gründen verweigert werden und endet durch Austritt (schriftlich beim Vorstand), Ausschluss oder Tod.

§ 6 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge sind jährlich zu entrichten und am Anfang jedes Jahres auf ein Konto des Vereins zu überweisen oder per Lastschrift einzuziehen.

§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Regionalgruppen und die Delegiertenversammlung. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie dem Schatzmeister (der geschäftsführende Vorstand) sowie acht weiteren Personen. Er wird durch die Delegiertenversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertritt den Verein nach außen.

§ 8 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand setzt die Vereinsziele in konkrete Maßnahmen um. Hierüber legt er einmal jährlich der Delegiertenversammlung Rechnung ab. Ferner beschließt er über Mitgliedsbeiträge und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern. Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie den Vereinsbeitrag nicht zahlen, wenn sie die Förderung der deutschen Sprache zur Verunglimpfung von anderen Sprachen und Kulturen nutzen oder wenn sie auf andere Weise den Zielen des Vereins zuwiderhandeln. Der Vorstand kann einen wissenschaftlichen Beirat bestellen, der den Verein in sprachwissenschaftlichen Angelegenheiten berät.

§ 9 Aufgaben der Regionalgruppen
Die Regionalgruppen bestehen aus den Mitgliedern mit Wohnsitz in der entsprechenden Postleitzahlregion. Sie wirken in dieser Region im Sinne des Vereins.
Die Regionalgruppen wählen aus ihrer Mitte einen Leiter und einen stellvertretenden Leiter; diese unterstützen den Vereinsvorstand beim Umsetzen der Vereinsziele in der jeweiligen Region und vertreten die Mitglieder in der Delegiertenversammlung.
Ab einer Mitgliederzahl von 201 wählen die Regionalgruppen je angefangenes Hundert einen weiteren Delegierten. Regionalleiter und andere Delegierte müssen Vereinsmitglieder sein; sie haben eine Amtszeit von drei Jahren. Benachbarte Regionalgruppen können sich zusammenschließen. Im Ausland wohnende Vereinsmitglieder bilden pro Land eine eigene Regionalgruppe. Die Kosten der regionalen Vereinsarbeit werden nach Absprache mit dem Schatzmeister von der Vereinskasse getragen.

§ 10 Aufgaben der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung wird vom Vorstand jährlich mit einer Frist von mindestens 3 Wochen über die Vereinszeitung einberufen. Sie befindet über den Jahresbericht des Vorstands und die Rechnungslegung des Vereins. Sie wählt den Vorstand und die Kassenprüfer und beschließt über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. Für letztere ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen Delegierten nötig. Die Mitglieder des Vorstands nehmen mit Stimmrecht an der Delegiertenversammlung teil.

§ 11 Geschäftsjahr und Kassenprüfung
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Im ersten Quartal nach Ablauf des Kalenderjahres wird die Kassenführung des Vereins von zwei durch die Delegiertenversammlung gewählten Kassenprüfern überprüft.

§ 12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die „Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e. V.“ in Darmstadt. Es darf von dieser nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Angenommen auf der Bundesdelegiertenversammlung am 27. Oktober 2008 in Kusel

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