Gericht kippt Gendersprache

 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das generische Maskulinum ausreicht, um geschlechtergerecht zu kommunizieren. „Der Wind dreht sich“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS), „Die Gerichte in Deutschland merken jetzt endlich auch, was der Bürger schon längst wusste: Die deutsche Sprache muss nicht ideologisch umgekrempelt werden, um alle Menschen anzusprechen.“

Eine städtische GmbH wollte im Handelsregister den Begriff „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzen lassen. Das Handelsregister lehnte ab, der Fall kam vor das OLG Düsseldorf, wo die GmbH ebenfalls unterlag. Die Bezeichnung „Geschäftsführung“ entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben und sei irreführend, denn sie suggeriere, dass auch eine Gruppe ermächtigt sei, die entsprechenden Aufgaben durchzuführen, keine Einzelperson. Entsprechende Eintragungen müssten zweifelsfrei Aufschluss über die Hintergründe einer Firma geben, so das OLG. Auch eine Doppelnennung sei unnötig, heißt es im Beschluss des OLG: „Bereits der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 2 GG und das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG stellen sicher, dass das Wort „Geschäftsführer“ vom Registergericht nicht geschlechtsbezogen verstanden und angewendet werden darf.“

Damit ist das OLG Düsseldorf jetzt das zweite Gericht, das Gendersprache ablehnt. Auch das OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) äußerte sich negativ dazu, als es ein Urteil kippte und in der Begründung kritisierte, dass die Vorinstanz aus einem „Betroffenen“ eine „betroffene Person“ und aus einem „Messbeamten“ eine „messverantwortliche Person“ gemacht hatte. Auch in Österreich steht das Gendern unter gerichtlichem Beschuss. Die Volksanwaltschaft, ein parlamentarischer Ombudsrat zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, hat kürzlich eine private Hochschule kritisiert, die einer Studentin eine schlechtere Note gab, weil sie das generische Maskulinum in einer schriftlichen Arbeit nutzte. Das Wissenschaftsministerium räumte schließlich ein, dass negative Bewertungen nicht mehr unterstützt werden, wenn sich jemand dem Gendern verweigere, es würden die Empfehlungen des Deutschen Rechtschreibrates gelten.

„Endlich merken immer mehr zuständige Stellen, dass Gendern dem hehren Gedanken zur Geschlechtergerechtigkeit nicht gerecht wird, sondern vielmehr die Sprachgemeinschaft unnötig spaltet“, sagt Krämer, „wer geschlechtergerecht kommunizieren will, findet im Grundgesetz und in der deutschen Sprache alle nötigen Mittel dafür bereits vor.“ Gendern sei eine Ideologie, die man sich umschnallt, um sich selbst moralisch zu erhöhen, ohne Rücksicht auf den Schaden, den die Sprache dadurch davonträgt, so Krämer.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2025, Az. 3 Wx 85/25
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.06.2025, Az. 1 ORbs 133/25
volksanwaltschaft.gv.at

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