Lübeck missachtet gültige Rechtschreibregeln
Der Verein Deutsche Sprache (VDS) bietet Lübecker Stadtbediensteten Prozesskostenhilfe an, wenn sie die neue Verordnung der Hansestadt nicht beachten und dadurch Nachteile erleiden. Die Lübecker Stadtverwaltung hat einen Leitfaden erarbeitet, der seit dem neuen Jahr geschlechtsneutrale Sprache in allen städtischen Publikationen sowie dem Schriftverkehr gewährleisten soll. Eine neue Rolle bekommt dabei der Doppelpunkt. Aus Mitarbeitern werden Mitarbeiter:innen, aus Schülern Schüler:innen. Sämtliche männlichen Mitbürger Lübecks sind ab sofort Lübecker:innen.
„Thomas Mann hätte sich für seine Heimatstadt geschämt“, sagt Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, „die Stadt Lübeck setzt sich über amtliche Regeln der deutschen Rechtschreibung hinweg und macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt.“ Der Doppelpunkt ist ein Satzzeichen – und damit nichts, was man aktiv sprechen kann. Er hindert, wie auch das Gendersternchen oder das Binnen-I, den Lesefluss und stiftet mehr Verwirrung, als dass er Klarheit schafft.
„Der Dienstherr missbraucht hier in eklatanter Weise sein Weisungsrecht“, so Krämer weiter, „die geltende Rechtschreibung sieht entsprechende Monstrositäten aus gutem Grund nicht vor.“ Wer dieses grässliche Deutsch als Rechtfertigung für seine Arbeit zur besseren Gleichstellung von Mann und Frau nutzt, hat nicht verstanden, wo es gesellschaftlich bei diesem Problem wirklich hapert, stellt Krämer klar. Dass selbst gewachsene und anerkannte Floskeln wie „Mannschaft“, „Mutter-Kind-Parkplatz“ und „Not am Mann“ ausgemerzt werden sollen, komme einem Ausverkauf der deutschen Sprache gleich.
Da aus Sicht des VDS der verbindliche Leitfaden gegen geltendes Recht verstößt und gesellschaftlich gesehen unnötige Gräben zwischen den Geschlechtern schafft, bietet der VDS Lübecker Stadtbediensteten die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, wenn sie bei Nichtbeachtung der Leitlinien Nachteile erleiden. Ein Prozess gegen die Stadt Zürich/Schweiz läuft bereits.