Deutsch ins Grundgesetz

Der Verein Deutsche Sprache e. V. fordert, folgenden Zusatz in das Grundgesetz aufzunehmen:
„Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch”.

​Begründung

Eine präzise, allgemein verständliche Landessprache ist so wichtig wie Luft, Wasser, Boden und Kapital. Ohne eine verbindliche Verständigungsgrundlage funktioniert buchstäblich gar nichts, weder in Staat und Gesellschaft, noch in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur oder Technik.

​Deutsch als Landessprache

Die deutsche Sprache ist eine hoch entwickelte Kultursprache und die Grundlage bedeutender Leistungen in Wissenschaft, Technik und Kunst. Sie ist die Basis unserer nationalen und kulturel­len Identität und des gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalts. Sie ist in unserem Sprach- und Kulturraum seit je die maßgebliche Quelle der Verständigung. Wir wollen, dass dies so bleibt.

​Die Bedrohung

Starke Kräfte in der internationalen Konzernwirtschaft und in der Wissenschaft wollen die deutsche Sprache zunehmend durch Englisch ersetzen. Sie berufen sich dabei auf die „Globali­sierung”. So gibt es aktuell Bestrebungen, Deutsch als Gerichtssprache, als Sprache der öffentli­chen Verwaltung und der Wissenschaft an staatlichen Hochschulen abzuwerten und stückweise preiszugeben. In der EU spielt Deutsch kaum noch eine Rolle. Massenmedien fördern diese Entwicklung. Eine demokratische Zustimmung für einen solchen Sprachwechsel gibt es nicht.

​Aufgabe der Politik

Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. So will es das Grundgesetz. Es gehört daher zu den Pflichten dieser Staatsgewalt und ihrer Organe und Repräsentanten in Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung, Rechtsprechung und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die deutsche Sprache, diese zentrale Grundlage unserer nationalen Existenz, zu schützen und zu fördern. Dieser Pflicht kommen viele unserer Politiker und Staatsorgane derzeit nicht in gebotener Weise nach. Sie sehen untätig zu oder fördern sogar die Demontage unserer Muttersprache.
Auch die Europäische Union ist gemäß Art. 3 des EU-Vertrages zur Pflege und Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt ihrer Mitgliedsstaaten verpflichtet. Dies setzt voraus, dass jeder Mitgliedsstaat das Seine dazu beiträgt, die eigene Sprache und Kultur zu pflegen und zu schützen. Deutschland erfüllt diese Aufgabe erkennbar nicht.

​Schutz durch die Verfassung

Unsere Sprache braucht einen sicheren Status. Die große Mehrzahl unserer europäischen Nach­barländer (18 von 27 EU-Staaten) gibt ihren jeweiligen Amtssprachen Verfassungsrang. Dies ist auch für Deutschland zu fordern, und zwar durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes:
„Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch”.

​Was bewirkt ein solcher Artikel im Grundgesetz?

Eine verfassungsrechtliche Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz bindet nur die Politik; das private Leben betrifft sie zunächst nicht; dort können die Sprachen von Einwanderern oder Dialekte ungehindert gepflegt werden. Sie wirkt jedoch
a) als Vorgabe für die öffentliche Kommunikation aller staatlichen Institutionen,
b) als Maßstab für unsere Rechtsordnung,
c) als Auftrag an die Gesetzgebung, Regelungen für einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu schaffen. Dies betrifft beispielsweise den Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern, die Ausbil­dung in Schule und Hochschule, die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Medien oder die staatliche Kulturförderung im In- und Ausland.
Die Forderung „Deutsch ins Grundgesetz!” ist also weit mehr als nur ein Symbol.

  • Werben Sie in Ihrer beruflichen und privaten Umgebung für unsere Forderungen!
  • Fragen Sie Politiker und Journalisten nach ihrer Haltung!

weitere Informationen:

Gruppenleiter

Dr. phil. Hans W. Kaufmann

kaufmann.hans@gmx.de

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben