VDS bedauert Ablehnung des AfD-Antrags auf Festschreibung der deutschen Sprache im Grundgesetz

12. März 2018

Der Verein Deutsche Sprache e. V. (VDS) fordert seit langem, dass die deutsche Sprache im Grundgesetz festgeschrieben wird. Er bedauert daher, dass auf der Bundestagssitzung am 2. März 2018 ein entsprechender Antrag der AfD von allen anderen Parteien abgelehnt wurde, leider auch von denen, die in der Vergangenheit eine solche Grundgesetzergänzung befürwortet hatten. Dabei wurden zur Begründung lediglich Vorwürfe gegenüber dem Antragsteller vorgetragen, während der eigentliche Gegenstand des Antrags völlig außer Acht gelassen wurde. „Für die Annahme oder Ablehnung eines Antrags dürfen nicht die wahren oder vermeintlichen Beweggründe des Antragstellers entscheidend sein“, sagte VDS-Vorstandsmitglied Dr. Dietrich Voslamber, „sondern einzig und allein die Frage, ob das durch die Annahme des Antrags erzielte Ergebnis erwünscht ist oder nicht.“

Nach Ansicht des VDS braucht unsere Sprache staatlichen Schutz, denn sie wird in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens zunehmend durch das Englische verdrängt. Wenn etwa in Forschung und Lehre die eigene Sprache zur Zweitrangigkeit degradiert wird, dann wird sie langfristig vollends ihre Wissenschaftstauglichkeit verlieren und auch nicht mehr dem Informationsanspruch der Gesellschaft, die schließlich die wissenschaftliche Tätigkeit finanziert, gerecht werden können. Wenn im Wirtschafts- und Geschäftsleben sowie selbst auf kulturellem Gebiet – wie etwa in den Musiksendungen des Rundfunks – die deutsche Sprache durch die englische verdrängt wird, dann verliert sie letztlich auch ihre Eignung als verbindendes Integrationsmittel für alle Menschen, die in Deutschland heimisch werden wollen.

Besonderen Schutz verdient unsere Sprache aber auch deshalb, weil sie – wie alle Sprachen – ein wertvolles Kulturgut ist. Die meisten unserer Nachbarländer haben ihre jeweilige Amtssprache in der Verfassung verankert. Täte dies auch die Bundesrepublik, so würde dies überall als ein Zeichen dafür verstanden, dass auch die Menschen unseres Landes ihre eigene Sprache wertschätzen.

Nicht nur – aber auch – wegen ihrer mangelnden Geltung im eigenen Land führt die deutsche Sprache in den Gremien der EU ein Schattendasein, das in keiner Weise ihrem demografischen, politischen und wirtschaftlichen Gewicht entspricht. Es sollte zumindest von deutscher Seite jeder mögliche Beitrag dazu geleistet werden, der deutschen Sprache auch in den EU-Institutionen einen ihr angemessenen Rang zu verschaffen. Denn eine zu Recht als unangemessen empfundene Situation birgt das Risiko, die in weiten Kreisen der Bevölkerung bereits vorhandene Europa-Skepsis weiter zu verstärken und so das Projekt der europäischen Einigung unnötig zu gefährden.

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