Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“


U̶n̶t̶e̶r̶s̶c̶h̶r̶i̶f̶t̶e̶n̶f̶o̶r̶m̶u̶l̶a̶r̶


Mitteilung des Senats über das Zustandekommen der Volksinitiative

Liebe Unterstützer,

nach Prüfung der eingereichten Unterschriften hat der Hamburger Senat förmlich festgestellt, „dass die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ von mehr als 10.000 zur Bürgerschaft Wahlberechtigten unterstützt worden ist und damit zustande gekommen ist.“  (s. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 15.08.23, Drucksache 22/12678 im Anhang).

Mit dem Erfolg der Volksinitiative haben wir gemeinsamdie erste Stufe des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes genommen und wir werden auch die nächsten beiden Schritte — Volksbegehren und schließlich Volksentscheid — gehen, sollte die Bürgerschaft weiter an der Zulässigkeit des Genderns in Schule und Verwaltung festhalten, womit zu rechnen ist.

Wir werden Sie zeitnah über den Verlauf des zu erwartenden Volksbegehrens informieren und bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung bei der zweiten Stufe!


Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ übergab Unterschriften an den Senat

Liebe Unterstützer,
am 21. Juli 2023 haben wir 16.457 Unterschriften an den Hamburger Senat übergeben! Wir haben uns sehr über Ihre Präsenz und die vielen, guten Gespräche mit Ihnen gefreut.

Dank Ihrer tatkräftigen Unterstützung haben wir die erste Hürde erfolgreich genommen und dafür bedanken wir uns herzlich – Erfolg ist eine Gemeinschaftsleistung. Dieser Erfolg ist Ihr Erfolg, der Erfolg der engagierten Bürger Hamburgs!
Zum Hintergrund:

Die Volksinitiative ist die erste Stufe eines insgesamt dreistufigen Verfahrens, mit dem Hamburger Bürger auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen können. Sollte die Hamburger Bürgerschaft unserem Anliegen nicht stattgeben, wovon wir ausgehen müssen, dann kommt es im Sommer 2024 zum Volksbegehren, und im Herbst 2025 zum Volksentscheid.

Wir werden Sie in Kürze über den weiteren Verlauf informieren.


In Hamburg wollen demnächst die Bürger über die Sprache in Verwaltungen, Behörden und Schulen entscheiden. Behörden gendern hier nach Lust und Laune und halten ihre Bediensteten zum Gebrauch der Gendersprache an (der Koalitionsvertrag hat an die 500 Gendersternchen). Diese Volksinitiative setzt sich für den Gebrauch des Standardhochdeutschen in der öffentlichen Kommunikation ein. Wir hoffen natürlich, dass unsere Initiative große Strahlkraft über die Region hinaus entwickelt, und dass unser Beispiel Schule macht. Die Unterschriften werden auf Papierformularen gesammelt. (Diese Formulare müssen im Original vorliegen, eine digitale Unterzeichnung ist nicht möglich). 10.000 Unterzeichner müssen es innerhalb eines halben Jahres sein, ab offiziellem Beginn. Anlaufstellen, wo die gesammelten Unterschriftenbögen abgegeben werden können, pflegen wir hier nach und nach ein. Die Adresse für Postzusendungen ist

VI-Gender-Hamburg 
c/o Sabine Mertens
Institut für Personalentwicklung
Behringstraße 28 a
22765 Hamburg

Hier schonmal unser Ansinnen:

Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“

Wir fordern den Senat auf, binnen drei Monaten nach dem Volksentscheid den staatlichen Verwaltungen und Bildungseinrichtungen vorzugeben, dass die amtliche schriftliche oder elektronische Kommunikation und Veröffentlichung unter Einhaltung der Regeln des „Rats für deutsche Rechtschreibung“ erfolgt. Desweiteren soll der Senat die öffentlichen Unternehmen auffordern, diese Vorgabe für ihre Kommunikation zu übernehmen.

Begründung

  • Wir lehnen „Gendersprache“ ab, da sie diskriminierend, integrationsfeindlich und vorurteilsbeladen ist. Die im gesamten deutschsprachigen Raum verwendete Standardsprache* zeichnet sich hingegen durch den Gebrauch von verallgemeinernden Begriffen aus, bei denen spezifische Merkmalsbeschreibungen wie Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Glaubensbekenntnisse und Ideologien bedeutungslos sind: Es verbietet sich daher, z. B. eine grammatische Form wie das generische Maskulinum zu unterbinden.
  • Gendersprache ist die Sprache einer Minderheit in der Sprachgemeinschaft, die vorgibt, die Mehrheit zu repräsentieren. Tatsächlich versucht sie, der Mehrheit ihre Privatsprache aufzuzwingen, wenn sie z.B. von Bürger/innen, BürgerInnen, Bürger_innen, Bürgenden, Bürger*innen, Bürger:innen spricht. Eine überwältigende, generationen- und geschlechterübergreifende Mehrheit quer durch alle Bevölkerungsschichten lehnt Gendersprache nachweislich ab.
  • Gendersprache reduziert die Menschen u. a. auf ihr Geschlecht. So werden sie nicht als ganze Persönlichkeit gesehen, sondern nach unterschiedlichen Merkmalen gruppiert. Gendersprache ist sexistisch und menschenfeindlich. Sie verletzt die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen und dürfte sich deshalb als verfassungswidrig erweisen.
  • Gendersprache ist widersprüchlich und verunstaltet die Sprache in einer „unsäglichen“ Art und Weise. Sie will einerseits „alle Geschlechter sprachlich sichtbarmachen“ (sog. „inklusive Sprache“), andererseits geschlechtsspezifische Ausdrücke vermeiden. Die deutsche Sprache unterscheidet eindeutig zwischen biologischem und grammatischem Geschlecht (Sexus und Genus). Ihre drei generischen Formen Maskulinum / Femininum / Neutrum sind von je her allgemein und „inklusiv“.
  • Durch „Gendern“ grenzt sich eine vermeintlich fortschrittliche Elite von den „normalen“ Menschen ab und dringt dadurch auch nicht mehr zu ihnen durch. Die Diskussionen um Gendersprache und Frauenquoten lenken von der Befassung mit den berechtigten Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit ab.
  • Gendersprache benachteiligt bildungsferne und sprachbehinderte Menschen, also insbesondere Blinde, Gehörlose, Legastheniker und Menschen mit geistiger Behinderung. Gendersprache erschwert die sprachliche Integration von Migranten.
  • Gendersprache verwischt klares Denken und erschwert die Verständigung.
  • Gendersprache spaltet Worte und die Gesellschaft als Ganzes. Ein weiterer Akt der Spaltung wären getrennte Wahllisten.
  • Bürger einer Demokratie verwahren sich zu Recht gegen eine verordnete Sprache. Sie wissen und spüren: Eine Demokratie braucht den gewachsenen (Sprach-) Standard, die Einheitssprache, deren wichtigste Kriterien Verbreitung, Verständlichkeit und soziale Übereinkunft sind. Die Standardsprache* ermöglicht es, allgemeine Aussagen zu treffen und sprachliche Vielfalt lebendig zu erhalten. Alle sprachlichen Varianten, von der Wissenschaftssprache über diverse Fachsprachen bis hin zum Kiezdeutsch sind auf diesen Standard bezogen.
  • Politik, Verwaltung und Bildung sollen in der Standardsprache* kommunizieren: § 23 VwVfG „Die Amtssprache ist Deutsch“. 

Die deutsche Standardsprache kommt gesprochen und geschrieben ohne genderideologisch begründete Kunstpausen und Sonderzeichen innerhalb von Worten aus. Sie ersetzt auch nicht durchgängig das generische Maskulinum durch weiblich markierte Formen wie Gläubigerin, um eine geschlechtsübergreifende Bedeutung vorzutäuschen, die in dem Fall nur das generische Maskulinum bietet. Die gesamte Hamburger Verwaltung, alle staatlichen Bildungseinrichtungen und alle staatlichen Unternehmen (mit bestimmendem Einfluss der FHH) müssen sich bei der internen und externen Kommunikation der allgemein verständlichen Standardsprache gemäß den Regeln des „Rats für deutsche Rechtschreibung“ bedienen.

*Eine Sprachgemeinschaft verfügt über einen Standard, wenn eine ihrer Varietäten im gesamten Sprachgebiet verwendet wird. (Peter Eisenberg, Vielfalt und Einheit der deutschen Sprache, 2017, S. 54). Weitere Argumente / Infos unter vds-ev.de/ag-gendern

Eine Volksinitivative kann nur gelingen, wenn viele sie unterstützen. Wenn Sie für die Hamburger Volksinitiative vor Ort Unterschriften sammeln wollen oder wenn Sie in Ihrem Bundesland ein Volksbegehren unterstützen wollen, registrieren Sie sich mit Namen, Mail-Adresse, Bundesland und der Angabe, ob Sie als Initiator oder Unterstützer tätig werden möchten, hier:

    Anrede (*)
    ggf. Titel
    Vorname (*)
    Nachname (*)
    elektronische Adresse (*)
    elektronische Adresse - Bestätigung (*)
    Bundesland (*)


    Anmerkungen, weitere Hinweise:

    Ich erkläre mich damit einverstanden, im Laufe der Aktion Informationen zu selbiger, je nach Stand des Verfahrens, zugeschickt zu bekommen.

    Hinweis: Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Sie haben jederzeit zusätzlich u. a. das Recht auf Korrektur Ihrer Daten sowie auf Auskunft, welche Ihrer personenbezogenen Daten vom VDS e. V. gespeichert werden. Auf Wunsch werden wir Ihre Daten selbstverständlich löschen.

    Loading...

    Unsere Bankverbindung

    Verein Deutsche Sprache e. V.
    IBAN: DE72 4416 0014 2481 6266 00
    BIC: GENODEM1DOR
    Dortmunder Volksbank

    Bitte unbedingt folgenden Verwendungszweck verwenden: Volksinitiative Hamburg

    Spende per PayPal

    Bitte wählen Sie da folgenden Zweck: Volksinitiative Hamburg

    Werbematerialien zum Ausdrucken:

    Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

    Zurück nach oben