Studiengänge in deutscher Sprache: Verein Deutsche Sprache fordert Klarstellung in Hochschulgesetzen der Länder

7. Februar 2018

Das Oberste Verwaltungsgericht (Consiglio di Stato) in Rom hat am 29. Januar die Freiheit der Wissenschaft in Europa gestärkt. Die Technische Universität Mailand muss ihren Plan begraben, alle Studiengänge nur noch auf Englisch anzubieten. Einheimische wären mit ihrer Landessprache an einer Hochschule ihres Landes faktisch zu Fremden gestempelt geworden.

Auch deutsche Studenten und Hochschullehrer dürfen aufatmen. Die Technische Hochschule München verfolgt nämlich ähnliche Kahlschlag-Pläne. Andere Hochschulen bieten längst ganze Studiengänge ausschließlich auf Englisch an. Die Grundrechte der Freiheit der Wissenschaft und der freien Berufswahl verbieten jedoch, in Italien wie in Deutschland, ein Monopol einer Sprache, die nicht offizielle Landessprache ist. Auch unser Bundesverfassungsgericht könnte nicht anders entscheiden. Fremdsprachliche Studienangebote haben einen wichtigen Platz an unseren Hochschulen, allerdings nur ergänzend.

Die deutschen Bundesländer sollten in ihren Hochschulgesetzen endlich klarstellen: Alle Studiengänge sind in deutscher Sprache anzubieten, daneben je nach Bedarf auch in anderen Sprachen. Sie kämen damit einer Verfassungsklage zuvor.

Weitere Informationen hier:

Verein Deutsche Sprache e. V., Postfach 10 41 28, 44041 Dortmund

Telefon: 0231 – 794 85 20, info@vds-ev.de, www.vds-ev.de

und auf der Internetseite des Adawis e. V.: www.adawis.de

 

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