Verletzung des Koalitionsvertrags
Mit Empörung reagiert der Verein Deutsche Sprache auf ein kürzlich versandtes Schreiben von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks an den für Umweltfragen zuständigen EU-Kommissar Karmenu Vella. Ebenfalls beteiligt sind Kanzleramtschef Altmaier und Verkehrsminister Schmidt. Gegenstand ist das Verfahren gegen Deutschland wegen angeblicher Verletzung der Richtlinien über die Luftreinhaltung. Entgegen dem immer noch gültigen Koalitionsvertrag von 2013 ist dieser Brief auf Englisch abgefasst. „Damit fällt unsere Regierung allen deutschen Bemühungen in den Rücken, der mit Abstand meistgesprochenen Sprache in der EU auch in Brüssel die ihr zustehende Bedeutung zu verschaffen“, erklärte der VDS-Vorsitzende Walter Krämer. „Kann man sich eine derartige Missachtung der eigenen Sprache und Kultur in Frankreich vorstellen?“
Der immer noch gültige Koalitionsvertrag von 2013 sieht vor: „Der Umgang mit der deutschen Sprache in den europäischen Institutionen muss ihre rechtliche Stellung und ihren tatsächlichen Gebrauch in der EU widerspiegeln. Deutsch muss auch in der Praxis den anderen beiden Verfahrenssprachen Englisch und Französisch gleichgestellt werden.“ Diese Vereinbarung geht konform mit der EU-Sprachenverordnung Nr. 1/58, Artikel 2: „Schriftstücke, die ein Mitgliedstaat oder eine der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehende Person an Organe der Gemeinschaft richtet, können nach Wahl des Absenders in einer der Amtssprachen abgefasst werden. Die Antwort ist in derselben Sprache zu erteilen.“
Das koalitionsvertragswidrige Verhalten der noch amtierenden Bundesregierung lässt sich auch nicht durch Dringlichkeit begründen. Bei einer eiligen Angelegenheit hätte die Möglichkeit bestanden, dem deutschen Original eine sogenannte „courtesy translation“ auf Englisch beizulegen. Die Bundesregierung weist ihre Beamten an, sich im Umgang mit den EU-Institutionen des Deutschen zu bedienen, hält sich aber selbst nicht an diese selbstverständliche Regel.
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