Der Verein Deutsche Sprache e. V. fordert, folgenden Zusatz in das Grundgesetz aufzunehmen:
„Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch”.
Begründung
Eine präzise, allgemein verständliche Landessprache ist so wichtig wie Luft, Wasser, Boden und Kapital. Ohne eine verbindliche Verständigungsgrundlage funktioniert buchstäblich gar nichts, weder in Staat und Gesellschaft, noch in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur oder Technik.
Deutsch als Landessprache
Die deutsche Sprache ist eine hoch entwickelte Kultursprache und die Grundlage bedeutender Leistungen in Wissenschaft, Technik und Kunst. Sie ist die Basis unserer nationalen und kulturellen Identität und des gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalts. Sie ist in unserem Sprach- und Kulturraum seit je die maßgebliche Quelle der Verständigung. Wir wollen, dass dies so bleibt.
Die Bedrohung
Starke Kräfte in der internationalen Konzernwirtschaft und in der Wissenschaft wollen die deutsche Sprache zunehmend durch Englisch ersetzen. Sie berufen sich dabei auf die „Globalisierung”. So gibt es aktuell Bestrebungen, Deutsch als Gerichtssprache, als Sprache der öffentlichen Verwaltung und der Wissenschaft an staatlichen Hochschulen abzuwerten und stückweise preiszugeben. In der EU spielt Deutsch kaum noch eine Rolle. Massenmedien fördern diese Entwicklung. Eine demokratische Zustimmung für einen solchen Sprachwechsel gibt es nicht.
Aufgabe der Politik
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. So will es das Grundgesetz. Es gehört daher zu den Pflichten dieser Staatsgewalt und ihrer Organe und Repräsentanten in Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung, Rechtsprechung und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die deutsche Sprache, diese zentrale Grundlage unserer nationalen Existenz, zu schützen und zu fördern. Dieser Pflicht kommen viele unserer Politiker und Staatsorgane derzeit nicht in gebotener Weise nach. Sie sehen untätig zu oder fördern sogar die Demontage unserer Muttersprache.
Auch die Europäische Union ist gemäß Art. 3 des EU-Vertrages zur Pflege und Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt ihrer Mitgliedsstaaten verpflichtet. Dies setzt voraus, dass jeder Mitgliedsstaat das Seine dazu beiträgt, die eigene Sprache und Kultur zu pflegen und zu schützen. Deutschland erfüllt diese Aufgabe erkennbar nicht.
Schutz durch die Verfassung
Unsere Sprache braucht einen sicheren Status. Die große Mehrzahl unserer europäischen Nachbarländer (18 von 27 EU-Staaten) gibt ihren jeweiligen Amtssprachen Verfassungsrang. Dies ist auch für Deutschland zu fordern, und zwar durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes:
„Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch”.
Was bewirkt ein solcher Artikel im Grundgesetz?
Eine verfassungsrechtliche Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz bindet nur die Politik; das private Leben betrifft sie zunächst nicht; dort können die Sprachen von Einwanderern oder Dialekte ungehindert gepflegt werden. Sie wirkt jedoch
a) als Vorgabe für die öffentliche Kommunikation aller staatlichen Institutionen,
b) als Maßstab für unsere Rechtsordnung,
c) als Auftrag an die Gesetzgebung, Regelungen für einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu schaffen. Dies betrifft beispielsweise den Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern, die Ausbildung in Schule und Hochschule, die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Medien oder die staatliche Kulturförderung im In- und Ausland.
Die Forderung „Deutsch ins Grundgesetz!” ist also weit mehr als nur ein Symbol.
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weitere Informationen:
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. November 2011 über die Petition des Vereins Deutsche Sprache e. V. (VDS) und des Vereins für die deutschen Kulturbeziehungen im Ausland e.V (VDA) beraten, die zum Ziel hat, die deutsche Sprache im Grundgesetz festzuschreiben.
Der VDS-Vorsitzende Prof. Dr. Walter Krämer erläuterte die Ziele der Petition und beantwortete die Nachfragen der Ausschussmitglieder. Die Sitzung leitete Kerstin Steinke (Die Linke). Für die Bundesregierung referierte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, Dr. Ole Schröder.
bundestag.de: “Deutsch ins Grundgesetz”-Petition stößt auf Skepsis (Beitrag von Prof. Dr. Krämer ab 1:01:50)
Der Redebeitrag von Prof. Dr. Walter Krämer in Textform:
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie ganz herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier nochmals die wichtigsten Argumente unserer Petition zusammenzufassen. Dahinter stehe ich selbst als Hauptpetent sowie der Verein Deutsche Sprache e. V. (VDS) und der Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA). Zusammen liegen dem Petitionsausschuss weit über 50.000 Unterschriften vor, 5.000 über das Internet und der Rest auf Papier.
Ganz ausdrücklich danke ich auch unseren Widersachern für ihre Gegenpetition, denn einen besseren Gefallen hätten sie uns kaum erweisen können: genau dadurch zeigen sie ja, wie wichtig diese Sache ist. Wenn Sie auch weniger als ein Zehntel unserer Stimmen haben, so ist dennoch daraus abzulesen, hier geht es um weit mehr als Petitessen. Ob oder ob nicht die deutsche Sprache im Grundgesetz verankert ist, ist nicht nur ein bloßes Symbol, als das es von einigen Gegnern unserer Petition oft angesehen wird, es hat eine ganze Reihe zwar indirekter, aber durchaus handfester Konsequenzen.
Ausgangspunkt unserer Petition ist ein geradezu dramatischer Bedeutungsschwund und Ansehensverlust der deutschen Sprache. Das fängt bei der EU in Brüssel an und hört bei schwindenden Zahl der Deutschlerner weltweit oder bei meiner Fakultät Statistik an der TU Dortmund auf, wo ich meinen Lehrstuhl habe. Hätte ich da nicht die Studenten auf meiner Seite, wäre bei uns inzwischen Englisch als Unterrichtssprache in Masterstudiengängen vorgeschrieben. Auch das mehrere Millionen teure Marketingsdesaster, den weltweit anerkannten und hoch geschätzten deutschen Diplomingenieur durch einen nichtssagenden englischen Master zu ersetzen, wäre bei Deutsch im Grundgesetz vermutlich unterblieben. Und das geht in der Forschung nahtlos weiter. Wenn ich als deutscher Wissenschaftler von einer steuergeldfinanzierten deutschen Forschungseinrichtung – den Namen muss ich hier nicht nennen – Fördergelder beantrage, darf ich oft dafür kein Deutsch benutzen. Und dass man als deutscher Verbraucher heute ohne Wörterbuch im Supermarkt nicht mehr zurechtkommt, ist nur das i-Tüpfelchen auf diesem Sprachskandal, ganz zu schweigen von den impliziten Appell an alle Zuwanderer, dass Deutsch zu lernen nicht so wichtig sei. Welche Auswirkungen das auf die Integration von Migranten hat, muss ich wohl nicht eigens noch betonen.
Hierher gehört auch eine Gesetzesinitiative, über die noch diese Woche im Rechtsausschuss dieses Hohen Hauses beraten wird, nämlich Deutsch als Verhandlungssprache vor Gericht nicht mehr zwingend vorzuschreiben. Auch damit ginge ein weiterer Bedeutungsschwund der deutschen Sprache einher
Gegen diese Bedeutungsschwund wollen wir etwas tun. Und wir glauben, ein Zusatz in § 22 des Grundgesetzes: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“, wäre ein wichtiger Schritt dahin (selbstverständlich ergänzt durch einen Zusatz, dass Minderheitenssprachen auch weiterhin zu schützen sind).
Mit dieser Meinung sind wir nicht allein, ich darf daran erinnern, dass der Präsident dieses Hohen Hauses unsere Forderung seit Jahren mit Nachdruck unterstützt. Dito Vizepräsident Wolfgang Thierse von der SPD und zahlreiche andere Mandatsträger aus fast allen im Parlament vertretenen Parteien. Und auch der erste Bürger im Staat steht hinter uns. Als er noch Ministerpräsident in Niedersachsen war, hat Christian Wulff zu Protokoll gegeben: „Das Grundgesetz darf zwar nicht überfrachtet werden, aber bei der nächsten großen Grundgesetzreform gehört der Schutz der deutschen Sprache in die Verfassung.“
Und wenn man den einschlägigen Umfragen glauben darf, denkt eine große Mehrheit aller Wähler ebenso. Mir liegen Abstimmungen aus Bild, Stern, Welt, Märkische Allgemeine, Rheinische Post und Focus vor, mit Zustimmungsraten von 60 bis 95 %. Und selbst die Leser der Financial Times Deutschland, die sicher andere Prioritäten als Sprachpolitik verfolgen, stimmen mit einer Mehrheit von 52% für eine Aufnahme unseres Zusatzes ins Grundgesetz.
In unseren Nachbarländern ist das ohnehin selbstverständlich. 17 von 27 Mitgliedsländer der EU haben ihre jeweilige Amtssprache in der Verfassung festgelegt. Und wo noch nicht, wie in Schweden oder in den Niederlanden, gibt es starke Bestrebungen, das nachzuholen. Speziell Deutsch als Landessprache ist verankert in den Verfassungen von Belgien, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein, da ist in Artikel 6 der Verfassung nachzulesen: „Die deutsche Sprache ist die Amts- und Staatssprache.“
Wie gesagt, nicht Deutschland, sondern Liechtenstein.
Deshalb kann ich auch das Argument nicht nachvollziehen, dass Selbstverständlichkeiten nicht in eine Verfassung gehörten. Denn erstens ist Deutsch zu reden in Deutschland heute alles andere als selbstverständlich, und zweitens quillt unser Grundgesetz geradezu über von Dingen, die eigentlich selbstverständlich sind. Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz, Artikel 5: Freiheit der Meinung, Artikel 11: Freizügigkeit, oder Artikel 16 a: „Politisch verfolgte genießen Asylrecht.“: Wenn das nicht selbstverständlich ist, was denn sonst. Oder dass man das Grundgesetz nicht dauernd ändern sollte: Seit 1949 hat es 52 Änderungen des Grundgesetzes gegeben, zum Teil wegen weit weniger wichtiger Dinge, als es die Erhaltung des Deutschen als funktionierende Kultur- und Wissenschaftssprache sein sollte.
Und auch die anderen Argumente der Gegenseite können mich nicht überzeugen. Ich halte die für vorgeschoben. So wie ich das sehe, kommen die zu einem guten Teil aus dem gleichen weltanschaulichen Lager, das die 50 verlorenen Jahre misslungener Integrationspolitik zumindest mit zu verantworten hat und dass sich nun herauszureden sucht. Ist denn noch niemandem aufgefallen, dass die heftigsten Proteste aus Migrantenkreisen von denen kommen, nämlich den türkischen, deren Integrationsbereitschaft am meisten anzuzweifeln ist? Der Zentralrat der Juden dagegen, die auch zahlreiche Migranten, speziell aus Osteuropa, in ihren Gemeinden haben, hat unsere Initiative eindeutig begrüßt. Ich zitiere dessen Generalsekretär Stephan Kramer: „Ein bisschen mehr gesunder Patriotismus würde uns Deutschen gelegentlich gut tun.“ Hierzu nur als kleine Nebenbemerkung, dass natürlich Türkisch als Amtssprache der Türkei in der türkischen Verfassung ganz klar festgeschrieben ist.
Und der Vorwurf, unsere Forderung sei ausländerfeindlich, ist so lächerlich, da kann ich nur mit Konrad Adenauer sprechen: dergleichen Unsinn ignoriere ich noch nicht einmal. Dann wären ja 17 von 27 EU Mitgliedsstaaten ausländerfeindlich. Herr Stefanowitsch: haben Sie das schon einmal einem Franzosen, Portugiesen oder Österreicher gesagt? Da würden Sie doch einfach ausgelacht.
Selbst im Mutterland aller Einwanderer, in den USA, denkt man inzwischen über die Aufnahme von Englisch als Staatssprache in die Verfassung nach. Als Vorstufe dazu hat der Senat im Mai 2006 mit einer Mehrheit von 63 gegen 34 Englisch zur offiziellen Landessprache der USA erklärt.
Ich glaube also, es würde dem friedlichen Zusammenleben der Völker dieser Erde eher nutzen, wenn wir Deutsche zur Abwechslung einmal das täten, was alle anderen tun. Von deutschen Sonderwegen hat die Welt genug gesehen. Passen wir uns einfach der großen Mehrheit aller anderen Länder und der großen Mehrheit aller Wähler unseres eigenen Landes an. Und genau darum bitten wir mit unserer Petition.
Hier außerdem ein Bericht von Kurt Gawlitta, der die Sitzung des Petitionsausschuss als Gast besucht hat:
Konfusion im Petitionsausschuss
„Die deutsche Sprache ist verbindliches Kommunikationsmedium für alle Menschen, die in Deutschland heimisch werden wollen. Auch im Geschäfts und Wirtschaftsleben ist sie unbestritten als einzige Staats- und Landessprache anerkannt. Deswegen ist ein zusätzliches Betonen dieses unbestrittenen und wünschenswerten Sachverhaltes im Grundgesetz nicht nötig.“ So oder so ähnlich beendete der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, Ole Schröder, am 7. November im Petitionsausschuss des Bundestages seine Stellungnahme. Nein, wir Deutschen müssten den zugewanderten Mitbürgern viel mehr als bisher entgegenkommen und uns bemühen, auch deren Sprachen zu lernen, meinte dagegen Gegenpetent Anatol Stefanowitsch, der eine Initiative zur Beibehaltung des Status quo vertrat. Ein Betonen des Deutschen als Staatssprache sei ausländerfeindlich.
Diese Positionen beißen sich. Einig waren sich beide Redner wie auch die Mehrheit der Ausschussmitglieder nur in der Ablehnung des Ansinnens des VDS. Statt auf dessen Argumente einzugehen, wurden vor allem bekannte Vorurteile wiederholt, und das Ausschussmitglied Memet Kilic (Bündnis90/Grüne) verschwendete gar kostbare Beratungszeit mit der Frage, wie man „Marketing“ ins Deutsche übersetzen könne. Nicht ein einziger Abgeordneter mochte sich für das Anliegen unserer Petition erwärmen. Als ob ein Virus die Hirne und Herzen verwirrt hätte! Konformitätsdruck einer diffusen Moderne? Der Wunsch, von der Welt geliebt zu werden, wenn man seine Identität zugunsten einer nicht näher definierten Multikulturalität aufgibt? Ich wüsste es gern!
Und wenn Argumente kamen, waren sie nicht immer richtig. Anders als in vielen anderen Ländern, die ihre jeweilige Landessprache dem Schutz ihrer Verfassung anvertrauten, sei Deutsch niemals das konstitutive Element eines deutschen Staates gewesen, so Gegenpetent Stefanowitsch, deutsche Staaten seien seit jeher durch Mehrsprachigkeit geprägt.
Da musste ich mich doch sehr wundern. Denn wenn eines unter etablierten Sprachwissenschaftlern wohl unbestritten anerkannte wissenschaftliche Erkenntnis ist, dann die zentrale Rolle, die der deutschen Sprache bei der Entstehung eines deutschen Staates zugekommen ist. Als einziges Land der Erde ist Deutschlands nach der Sprache der Menschen benannt, die in seinen Grenzen leben. Wenn Goethe von Weimar in seine Geburtsstadt Frankfurt reiste, hatte er je nach Reiseroute zwischen sechs und acht Staatsgrenzen zu überqueren, auf seiner berühmten Italienreise sogar zehn. Aber in allen diesen Ländern las man seinen Werther, diskutierte seinen Faust und schmolz bei der, wie viele meinen, schönsten jemals gedruckten Zeile deutscher Sprache – “halb zog sie ihn, halb sank er hin” – vor Entzücken und Bewunderung dahin.
„Aus den Sprachen sind die Völker, nicht aus den Völkern die Sprachen entstanden“, verkündete vor über 1000 Jahren der spanische Kirchenlehrer Isidor von Sevilla, und zumindest für Deutschland trifft das nach einhelliger Meinung aller kompetenten Wissenschaftler zu. „Die deutsche Einigung stützt sich wesentlich auf die in der Sprachgemeinschaft vorgefundene Kulturgemeinschaft“, schreibt Paul Kirchhof, der wohl bekannteste deutsche Verfassungsrechtler, im Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb fordern immer mehr Menschen in Deutschland immer lauter, das vor allem durch die schleichende Einführung des Englischen als Unterrichts-, Verkehrs- und Wirtschaftssprache drohende Zerfallen dieser Sprachgemeinschaft aufzuhalten.
Auch in der Politik nehmen die Befürworter dieses Standpunktes von Monat zu Monat zu. Eine Mehrheit im aktuellen Bundestag haben sie aber, wenn man das Verhalten des Petitionsausschusses extrapolieren kann, zurzeit aber noch nicht. Aber in zwei Jahren ist ja wieder Wahl.
6. März 2018
Der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner hat für die AfD die Festschreibung der deutschen Sprache im Grundgesetz beantragt. In der Eröffnungsrede zählte Brandner die Befürworter einer solchen Grundgesetzergänzung aus verschiedenen Parteien auf: neben Monika Grütters (CDU) und Wolfgang Thierse (SPD) auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der 2017 von der Eberhard-Schöck-Stiftung und vom VDS den Jacob-Grimm-Preis Deutsche Sprache erhielt. Lammert sagte damals in seiner Rede, die auch während der Bundestagsdebatte zitiert wurde: „Die Landessprache ist Deutsch, Punkt. Ein solcher schlichter Satz hätte schon vor vielen Jahren manchen hoch ideologischen Streit, um nicht zusagen Quark, vermieden können (…).“
Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab, und die Folgeredner erwiderten ihn mit Spott sowie mit Wortbeiträgen auf Oberpfälzisch und Niederdeutsch. Die Abgeordnete Andrea Lindholz (CDU/CSU) sagte, die Union stimme der Festschreibung der deutschen Sprache zwar grundsätzlich zu. Das dafür bisher keine Mehrheit zustande kam sei bedauerlich, aber „sicher keine Katastrophe“, weil die Rechtswissenschaft der deutschen Sprache bereits jetzt Verfassungsrang zuschreibe.
Deutscher Bundestag, Mediathek: 18. Sitzung, 2.3.2018, TOP 14 Deutsch als Landessprache
- Dr. Kurt Gawlitta (Übersetzer) – Französisches Sprachgesetz (PDF, 22 kB)
- Karl Mosler (Übersetzer) – Polnisches Sprachgesetz (pdf, 18,9 kB)
- www.verfassungen.de – Sprachreglungen in den Verfassungen anderer Länder (pdf, 141 kB)