Berliner Genderverfahren geht in die nächste Instanz

Aktivismus gehört nicht ins Klassenzimmer

Der Eilantrag eines Berliner Vaters gegen das Gendern an Berliner Schulen geht in die nächste Instanz. Der Verein Deutsche Sprache (VDS) unterstützt ihn bei der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, das seinen Eilantrag abgelehnt hatte. „Privat können die Lehrer gendern, wie sie möchten – an den Schulen müssen sie sich wegen des Neutralitätsgebots an die amtliche Rechtschreibung halten. Wenn das Gericht diese zwar einerseits für verbindlich erklärt, aber den Lehrern freistellt, zu gendern, ist das ein Widerspruch in sich“, so der Kläger. Wegen dieser und anderer Widersprüche in der Entscheidung erhebt er, unterstützt vom VDS, nun Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Das Gericht hat schon allein den Antrag des Klägers fehlinterpretiert und behauptet, dass dieser sich gegen eine „genderneutrale Sprache“ allgemein richte – dabei war sie ganz ausdrücklich nur gegen die umstrittene Genderschreib- und -sprechweise gerichtet, die von der amtlichen Rechtschreibung abweicht. Dass sowohl der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ als auch die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ zwar die gendersensible Sprache als berechtigte Forderung ansehen, aber abweichende Schreibweisen wie Gendersternchen und Doppelpunkte als problematisch befinden, die zu unterlassen sind, lässt das Gericht unberücksichtigt.

Der Kläger und der VDS begrüßen allerdings auch einen Teil des Urteils und sehen darin sogar einen Teilsieg: In der bisherigen medialen Berichterstattung zur Entscheidung des VG Berlin ist untergegangen, dass das VG ganz eindeutig festgestellt hat, dass die amtliche Rechtschreibung für die Berliner Schulen verbindlich ist. Damit widerspricht das VG klar der bisher in der Sache vom Senat schriftlich sowie in einer Antwort auf eine Frage der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus öffentlich vertretene Auffassung, die amtliche Rechtschreibung gelte in Berlin mangels Umsetzungsakt nicht. Allerdings zieht das VG daraus nicht die folgerichtige Konsequenz auch für Schreibung und Sprache der Lehrer an den Schulen, sondern gestattet es diesen, abweichend von der verbindlichen Rechtschreibung zu gendern, wenn sie dies wollen.

„Lehrer und Schulen haben neutral zu sein“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, „Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die normiert ist und überall verstanden wird – frei von Ideologien und zeitgenössischen Strömungen, die nicht zu Ende denken, wie Kommunikation in einer Gesellschaft wirklich funktioniert.“

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