Handlungsempfehlungen zum Gendern verfehlen Ziel der Geschlechtergerechtigkeit
Die Stadt Bochum hat heute (24.8.) eine Handlungsanweisung zum Gendern in ihrem Intranet online gestellt, eine Dienstanweisung soll laut Personalamt folgen. âUnter dem Vorwand der Geschlechtergerechtigkeit schlieĂt die Stadt Bochum hier alle BĂŒrger aus, die auf eine klare und verstĂ€ndliche Sprache angewiesen sind, da sie körperliche oder kognitive EinschrĂ€nkungen habenâ, sagt Prof. Walter KrĂ€mer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS), âoffenbar interessiert sich die Stadt nicht so sehr fĂŒr Legastheniker, Hör-/SehgeschĂ€digte sowie Autisten, die je nach AusprĂ€gung ebenfalls Problem mit Genderzeichen haben.â Damit wird der Anspruch auf Inklusion konterkariert.
Die Stadt Bochum nimmt Bezug auf den § 4 (LGG NRW) und unterstellt, dass dort das Gendern per Zeichen erlaubt ist. Dort wird jedoch auf die Doppelnennung (âBĂŒrgerinnen und BĂŒrgerâ) verwiesen. âDass die Stadt dazu noch unterstellt, dass es sich bei dem generischen Maskulinum um eine âmĂ€nnliche Formâ handelt, zeigt, wie wenig Ahnung man in der Verwaltung von Grammatik hatâ, so KrĂ€mer. Auch öffentliche Verwaltungen â ebenso wie Schulen â sind an die MaĂgaben des Rats fĂŒr deutsche Rechtschreibung gebunden. Der Verweis auf den Duden ist ein weiteres Zeichen dafĂŒr, wie ideologisch genordet die Bochumer Verwaltung ist, da der Duden keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. âDie Verwaltung zwingt ihre Mitarbeitern zu einer falschen Sprache und greift dabei massiv in ihre Persönlichkeitsrechte ein â denn weder MĂ€nner, Frauen noch Diverse dĂŒrfen sich gezwungen sehen, sich in einem einfachen Sternchen wiederfinden zu mĂŒssenâ, sagt KrĂ€mer. âDie Stadt Bochum handelt nicht nur gegen geltende Rechtschreibregeln, sondern auch gegen den ausfĂŒhrlichen Willen der Sprachgemeinschaft, der Gendern mit einer bereiten Mehrheit ablehnt.â Eine Stadt sollte mit dem BĂŒrger im Dialog stehen und sich nicht durch die Sprache von ihm entfernen.