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Uni Kassel muss Gutachten zum Gendern offenlegen, wenn sie ernst genommen werden will
Ein Gender-Gutachten, das die Universität Kassel in Auftrag gegeben hat, scheint so geheim zu sein, dass man es nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen will. Mehrere Anfragen an die Universität, aber auch den Gutachter, Prof. Michael Sachs (ehemals Universität Köln) sind unbeantwortet geblieben. „Diese Geheimniskrämerei ist einer Universität unwürdig“, sagt Dr. Holger Klatte, Geschäftsführer des Vereins Deutsche Sprache (VDS). Der VDS, aber auch der betroffene Student selbst sowie mehrere Journalisten haben keine Auskunft über den Originaltext des Gutachtens bekommen.
Dortmund/Kassel, 10. Dezember 2021
„Die Uni Kassel möchte offenbar allein die Deutungshoheit über ein Gutachten behalten; das ist ungewöhnlich, zumal eine wissenschaftliche Auseinandersetzung Transparenz voraussetzt“, bemängelt Klatte. Die Uni Kassel hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem ein Student bei einer Arbeit schlechter bewertet worden war, weil er nicht gegendert hatte, und diese schlechtere Benotung dann anprangerte.
Die Stellungnahme der Universität zum Gutachten, die zudem zwei Tage ausschließlich über interne Server der Uni erreichbar war, sei daher mit Vorsicht zu genießen, so Klatte: „Die Uni redet sich das Gutachten schön.“ Ein zusätzliches Geschmäckle tritt dadurch auf, dass sie das Gutachten nicht, wie es üblich ist, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt: „Es geht hier nicht um Geheimnisse, die die nationale Sicherheit gefährden, sondern um eine uni-interne Praxis und die Frage, ob Genderregeln vorgeschrieben werden dürfen.“ Die Universität verweist laut Presseberichten auf das Urheberrecht des Autors, um das Gutachten unter Verschluss zu halten. Der schwarze Peter wird allerdings hin und her geschoben: Dem VDS liegt ein Schriftwechsel vor, nach dem man wegen der Angst vor sog. „Shitstorms“ vereinbart habe, das Gutachten vertraulich zu behandeln. „Das Gutachten gibt offenbar nicht das her, was die Uni sich erhofft hatte“, so Klatte, „und statt eines offenen Austausches, wie es in der Wissenschaft üblich ist, will man lieber alle, die es betrifft, im Dunkeln lassen – selbst den Studenten, der das Gutachten ins Rollen gebracht hat.“ Aus Sicht des VDS bestärkt dieser Vorgang die Rechtsauffassung, dass Gendersprache keinem Studenten vorgeschrieben werden darf, so Klatte.