Behinderte und unsere Muttersprache durch den Kakao gezogen. Wahlbenachrichtigungen ärgern Bürger.

Zur schleswig-holsteinischen Landtagswahl am 7. Mai 2017 werden die Wahlberechtigten mit einer Nachricht eingeladen, die wie eine Fälschung wirkt; nach Ansicht des Vereins Deutsche Sprache verunglimpft sie ein berechtigtes Anliegen leseschwacher Menschen wie die deutsche Sprache gleichermaßen. Neben fehlenden Satzzeichen und anderen Rechtschreib­fehlern fallen grobe Eingriffe in Wortschatz und Grammatik des Deutschen auf. „Die Benachrichtigung ist nicht nur ein Frontalangriff auf unsere Sprache, es ist zweifelhaft, ob sie wegen ihrer Verfälschungen überhaupt als gültig angesehen werden kann“, meint der promovierte Betriebslinguist Reiner Pogarell, im Verein Deutsche Sprache zuständig für Kommunikation.

Vor allem die zahlreichen abstrusen Bindestrichwörter seien nicht nur orthographisch fragwürdig, sie verfälschten auch die Sachverhalte. „Ein ‚Land-Tag‘ ist kein regionales Parlament, sondern ein Tag auf dem Land“, so Pogarell. „Ein ‚Wahl-Tag‘ ist nicht der festgelegte Wahltag, sondern ein zu wählender Tag. Eine ‚Voll-Macht‘ ist keine Vertretungsberechtigung, sondern etwas voller Macht. ‚Barriere-frei‘ verheißt nicht Barrierefreiheit, sondern eine freie Barriere. Ein ‚Stimm-Zettel‘ ist sicher kein Stimmzettel, sondern vielleicht eine Anleitung für Klavierstimmer oder Chorleiter.“

Auch die sonstige Wortwahl ist mitunter sinnentstellend. „Sie können auch Brief-Wahl machen“ ist nach VDS-Auffassung eine Falschaussage. Die Organisatoren der Wahl könnten eine Briefwahl einrichten, was man etwas unglücklich auch mit dem Wort „machen“ beschreiben könnte. Die Wähler und Wählerinnen aber könnten keine „Briefwahl machen“, sie könnten nur per Briefwahl ihre Stimme abgeben. „Dann müssen genug Brief-Marken auf dem Umschlag sein“ dürfte die Leser ins Grübeln bringen. Wieviele Briefmarken (wenn diese mit „Brief-Marken“ gemeint sind) gehören denn auf einen Brief? Zwei, drei, fünf? Die Wahrheit ist, dass der Brief ausreichend frankiert sein muss, das funktioniert bereits mit einer einzigen Marke. Das funktioniert sogar auch ohne Marken durch einen entsprechenden Stempel.

In türkischer, arabischer, russischer und polnischer Sprache werden Hinweise auf weitere Informationen in diesen Sprachen angeboten. Wozu? Wer darf an den Landtagswahlen ohne Deutschkenntnisse teilnehmen? Gibt es in Schleswig-Holstein Wahlberechtigte, die nur arabisch sprechen? Dagegen fehlen Hinweise in den anerkannten Landessprachen Dänisch und Friesisch.

Mit seiner Kritik wendet sich der Verein Deutsche Sprache ausdrücklich nicht gegen Versuche, Personen mit Leseschwächen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen. Er hat im Gegenteil einer damit befassten Organisation schon einen Preis verliehen (dem Kasseler Verein „Mensch zuerst e. V.“ den „Initiativpreis Deutsche Sprache 2009“ für den „Einsatz für leichte Sprache in der Öffentlichkeit, um Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern“). Das Adressieren aller Wahlberechtigten in leichter Sprache sei aber eher geeignet, dieses berechtigte Anliegen zu diskreditieren. Genausowenig will sich der Verein Deutsche Sprache in Oberlehrermanier über kleine Schlampereien ereifern, wie sie auch gebildeten Sprechern des Deutschen immer wieder unterlaufen. „Unser Protest richtet sich dagegen“, so Pogarell, „dass der deutsche Staat als Hüter unserer Kultur die deutsche Sprache willentlich und wissentlich mit Füßen tritt“.

 

Wahlbenachrichtigung: pdf

Weitere Information bei Dr. Reiner Pogarell, info@betriebslinguistik.de, 052 51 – 31 06 06

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