Mitgliedschaft und Spenden

Mitgliedschaft

Verein Deutsche Sprache e. V. will, dass das Deutsche als vollwertige Kultursprache in Wissenschaft und Wirtschaft erhalten bleibt. Schon mehr als 36.000 Sprachfreunde weltweit in über 120 Ländern machen mit. Sie können den VDS als stilles Mitglied unterstützen oder die Vereinsarbeit aktiv mitgestalten. Hier (Beitrittserklärung) finden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft. Oder Sie füllen das Antragsformular sofort am Rechner aus:

Der reguläre Jahresbeitrag beträgt 30 €, Mitglieder bis 27 Jahre zahlen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 12 €.

Der reguläre Jahresbeitrag beträgt 35 €, Mitglieder bis 27 Jahre zahlen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 12 €.

Freiwillige höhere Beiträge sind möglich.

Was bekomme ich dafür?

VDS-Mitglieder geben der deutschen Sprache eine Zukunft. Und wer mehr will, erhält:

  • kostenlose Sprachberatung
  • auf Wunsch einen wöchentlichen E-Post-Rundbrief
  • das aktive Wahlrecht zum „Sprachpanscher des Jahres“
  • jährlich vier Ausgaben der Vereinszeitschrift Sprachnachrichten – per gelber Post oder auch digital
  • die Möglichkeit der Teilnahme an Lesungen, Vorträgen und Preisverleihungen, die der VDS organisiert
  • ausführliche Informationen rund um die deutsche Sprache (Pressedienst, Bibliothek und Fachartikel).
  • sowie Zugriff auf unseren Mitgliederbereich mit weiteren, exklusiven Inhalten

Kündigung der Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft können Sie hier unkompliziert kündigen.


Spenden

Der Verein Deutsche Sprache e. V. finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden und ist deshalb politisch unabhängig. Er ist keiner Partei oder Ideologie verpflichtet und gemeinnützig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

Sie haben folgende Möglichkeiten, uns eine Spende zukommen zu lassen:

Unsere Bankverbindung

IBAN: DE72 4416 0014 2481 6266 00
BIC: GENODEM1DOR
Dortmunder Volksbank

Direkte Spende per PayPal

Der VDS e. V. ist mit Bescheid des Finanzamtes Hamm vom 27.10.2023 als gemeinnützig anerkannt (Steuernummer: 322/5945/0759).


Wann benötige ich eine Zuwendungsbestätigung?
Zuwendungsbestätigungen müssen seit dem 01.01.2021 erst ab 300 Euro ausgestellt werden. Um ökologisch und kostensparend vorzugehen und den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, verzichten wir seit dem Jahr 2023 auf den Versand der Zuwendungsbestätigungen bei Beträgen unter 300 Euro. Um den Mitgliedsbeitrag und/oder die Spende beim Finanzamt geltend zu machen, genügt der vereinfachte Nachweis (Einzahlungsbeleg, Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung der Überweisung), der jedoch nur vorgehalten, nicht eingereicht werden muss.
Der Betrag von 300 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Sie könnten also auch für eine zweite Spende in Höhe von zum Beispiel 100 Euro einen vereinfachten Nachweis erbringen.
Spende ab 300 Euro
Der Verein Deutsche Sprache e. V. stellt automatisch – entweder nach Zahlungseingang oder zum Jahresende – eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus. Falls Sie bei Ihrer Zahlung keine Anschrift übermittelt haben, können Sie es über das Formular „Ich benötige eine Zuwendungsbescheinigung“ erledigen. Nutzen Sie bitte das Formular auch, wenn Sie weniger als 300 € gespendet haben, aber eine Zuwendungsbestätigung trotzdem benötigen.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.


Informationsmaterial über den VDS

Sie möchten erstmal Informationen über den VDS erhalten? Wir schicken sie Ihnen gerne zu.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben